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   OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21   

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OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 (https://dejure.org/2021,44770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsBeurtVO § 3 VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte
    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz - Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen in

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Mit seiner Beschwerde trägt der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 23. Januar 2017 - 1 M 175/16 - unter anderem vor, dass für den Beigeladenen eine Regelbeurteilung hätte erstellt und die Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung dieser Regelbeurteilung hätte getroffen werden müssen.

    Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg führt hierzu in seinem Beschluss vom 23. Januar - 1 M 175/16 - (juris Rn. 22) aus:.

    Der Beigeladene hätte in der letzten Regelbeurteilungskampagne (Stichtag 31. Dezember 2017) beurteilt werden müssen mit der Folge, dass zum einen diese Regelbeurteilung über einen vierjährigen Beurteilungszeitraum bei der Auswahlentscheidung zwingend hätte Berücksichtigung finden und zum anderen die hiernach erstellte, daran zeitlich anknüpfende dienstliche Anlassbeurteilung inhaltlich aus dieser Regelbeurteilung heraus hätte fortentwickelt werden müssen (vgl. hierzu: OVG Magdeburg, Beschl. v. 23. Januar 2017 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Die Ermächtigung zur Festlegung von Ausnahmen von der regelmäßigen/planmäßigen Beurteilung in § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsRiG beinhaltet zunächst einen weiten Gestaltungsspielraum des Staatsministeriums der Justiz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 - 1 WB 4.05 -, juris Rn.12).

    Außerhalb des Verbots einer ungerechtfertigten Verschiedenbehandlung mehrerer Personengruppen lässt der Gleichheitssatz dem Regelungsgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte und das Verhalten einer Person je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. September 2009 a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu in seinem Beschluss vom 22. September 2009 - 1 WB 4.05 - (juris Rn. 15) aus:.

  • OVG Sachsen, 02.07.2021 - 2 B 219/21

    Beurteilung; Einzelmerkmale; Statusamt; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeitstheorie

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Denn die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn.15; so jetzt auch ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40).

    Bei Vorhandensein von aktuellen Regelbeurteilungen mit klaren Gesamturteilen ist ein Vergleich nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls grundsätzlich möglich (etwa Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Soweit gegen eine solche Regelungstechnik in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31 ff., insbesondere Rn. 36) im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 20 Abs. 3 GG erhebliche Bedenken geltend gemacht werden, folgt hieraus nicht die Unverwertbarkeit der einer Auswahlentscheidung zugrundliegenden Beurteilungen.

    Denn die Beurteilungsvorschriften wären selbst dann, wenn sie gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstießen und deshalb nichtig wären, für einen Übergangszeitraum grundsätzlich weiter anzuwenden (Senatsbeschl. v. 2. Juli 2021 - 2 B 219/21 -, juris Rn.15; so jetzt auch ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2021 a. a. O. Rn. 40).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 2 B 391/12

    Konkurrentenstreitverfahren i.R.d. Besetzung einer ausgeschriebenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 11.06.2015 - 2 B 277/14

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilungen; freie Beurteilung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Welchen der zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen der Dienstherr das größere Gewicht beimisst, bleibt dabei seiner Entscheidung überlassen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Februar 2013 - 2 B 391/12 - und v. 11. Juni 2015 - 2 B 277/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 29.06.2017 - 2 B 92/17

    Konkurrentenstreit, Beurteilung, unterschiedliche Statusämter, Ausschluss von

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Senatsbeschl. v. 29. Juni 2017 - 2 B 92/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 259/21
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das zu erwartende Leistungsvermögen in Bezug auf das angestrebte Amt auf der Grundlage der im innegehabten Amt erbrachten Leistungen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Juni - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 10.03

    Planmäßige Beurteilung; Beurteilungstermin; Altersgrenze; Laufbahnperspektive;

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 20.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Aussetzung der Förderung, Aufschiebung

  • OVG Sachsen, 05.03.2010 - 2 B 2/10

    Berechtigung eines Dienstherrn zur Überprüfung der Regelbeurteilung eines

  • OVG Sachsen, 19.09.2019 - 2 B 225/19

    Konkurrentenstreit; Richter; Amtszulage; Gesamtleistung; Prädikat

  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 350/08

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Abteilungsleiter; Anforderungsprofil;

  • OVG Sachsen, 08.07.2013 - 2 B 343/13

    Konkurrentenstreit; Anlassbeurteilung; Anforderungsprofil

  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 17.82

    Planmäßige Beurteilung des Soldaten - Ausnahmen

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 2 B 108/23

    Konkurrentenstreit; Regelbeurteilung; Altersgrenze

    Fortführung von SächsOVG, Beschl. v. 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris.

    Mit Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris stellte der erkennende Senat fest, dass die in Ziffer III Nr. 3 b) der VwV Beurteilung vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren, ab der eine Regelbeurteilung nur noch auf Antrag des Richters erfolgt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig ist.

    Nach dieser Bestimmung kann das Staatsministerium der Justiz für seinen Geschäftsbereich die Beurteilung der Beamten der Laufbahngruppe 2 innerhalb der Besoldungsordnungen B und R sowie in bestimmten Ämtern der Besoldungsordnung A abweichend von der Sächsischen Beurteilungsverordnung regeln (nur auf diese Konstellation bezieht sich der Beschluss des entscheidenden Senats vom 25. Oktober 2021 - a. a. O. Rn. 14).

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Offen bleiben kann, ob dieses Beurteilungssystem Art. 91 Abs. 2 SächsVerf auch wegen der Zeitspanne gerecht wird, die durch die Altersgrenzen für Regelbeurteilungen (grundsätzlich Vollendung des 50. Lebensjahres, Ziff. III Nr. 3 Satz 1 Buchst. b VwV Beurteilung Richter und Staatsanwälte) entstehen kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 - juris Rn. 15 ff. mit Blick auf Art. 18 Abs. 1 SächsVerf).
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